Sehr geehrte Klienten!
Aufgrund der aktuellen Situation werden alle Gruppentermine bis auf Weiteres abgesagt. Wir führen – wie mit den Teilnehmern an den Gruppen besprochen – derzeit nur telefonische Einzelberatungen durch. Im Bedarfsfall kann eine direkte Einzelberatung durchgeführt werden, dies ist aber nur in absoluten Notfällen möglich.
Die Einzelberatungen werden ebenfalls nur telefonisch durchgeführt.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Mag. Thomas Kraft: 0664 53 699 70 oder an
Mag. Eberhard Siegl: 0676 777 44 87
Kommen Sie gesund durch diese Krise! – Ihr IMS-Team
Für wen ist unser Angebot geeignet?
Unser Programm der Opferschutzorientierten Täterarbeit richtet sich an Männer, die
- freiwillig an unserem Programm teilnehmen wollen (Selbstmelder)
- eine Weisung zur Gewaltberatung von einem Gericht bekommen haben
- nach § 38a (SPG) weggewiesen wurden
- von anderen Einrichtungen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe, Frauentreffpunkt, Gewaltschutzzentrum, Frauenhäuser, Kinderschutzzentrum) an uns überwiesen wurden.
Das Programm wurde für Männer entwickelt, die häusliche Gewalt ausüben.
Ablauf und Konditionen
- Unsere Gewaltberatung findet grundsätzlich in Gruppen statt. In Ausnahmefällen sind Einzelberatungen möglich.
- Sie erhalten von unserem Journaldienst einen Termin bei unserem Erstberater. Dieser wird Sie über das Gruppenangebot und die Vorbedingungen genau informieren.
- Schließlich besuchen Sie die Gruppe, die alle zwei Wochen stattfindet.
- Um eine Bestätigung für die Absolvierung der Gruppe zu erhalten, müssen Sie die vereinbarte Anzahl der Gruppensitzungen absolvieren.
- Gruppensitzungen erfolgen als wöchentliche Doppeleinheiten (2 x 50 min).
- Pro Sitzung sind € 20,- zu bezahlen. Auf Anfrage kann eine Ermäßigung gewährt werden.
- Verschwiegenheitspflicht: In der Gruppe besprochene Themen dürfen nicht nach außen getragen werden (Ausnahme: Vernetzung mit Gewaltschutzeinrichtung). Um am Gruppenangebot teilnehmen zu können, müssen Sie Ihre Zustimmung geben, dass wir uns mit dem Gewaltschutzzentrum bzw. anderen Stellen vernetzen dürfen.
- Falls Ihre Partnerin noch nicht vom Gewaltschutzzentrum betreut wird, wird sie von uns dorthin vermittelt.